Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 26.01.1999 - 12 M 396/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück - 2 B 92/98
- OVG Niedersachsen, 26.01.1999 - 12 M 396/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 09.12.1998 - 12 M 5283/98
Fahrtenbuch; Ermittlung;; Ermittlung; Fahrtenbuch; Zeugnisverweigerungsrecht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1999 - 12 M 396/99
Es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. Senat, Beschl. v. 9.12.1998 - 12 M 5283/98 -) geklärt, dass nach § 31a Abs. 1 StVZO die Verkehrsbehörde die Führung eines Fahrtenbuches dann anordnen darf, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich gewesen ist, wobei die Behörden zur Ermittlung des Täters nur angemessene, zumutbare und erfolgversprechende Maßnahmen unternehmen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, wahllos weitere Ermittlungen anzustellen, wenn der Fahrzeughalter es ablehnt, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken.Es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. Senat, Beschl. v. 9.12.1998 - 12 M 5283/98 -) geklärt, dass nach § 31a Abs. 1 StVZO die Verkehrsbehörde die Führung eines Fahrtenbuches dann anordnen darf, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich gewesen ist, wobei die Behörden zur Ermittlung des Täters nur angemessene, zumutbare und erfolgversprechende Maßnahmen unternehmen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, wahllos weitere Ermittlungen anzustellen, wenn der Fahrzeughalter es ablehnt, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.11.1998 - 10 S 2625/98 -, zfs 1999, 39, m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des BVerwG).
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.1998 - 10 S 2625/98
Fahrtenbuchauflage: Ermittlung des Fahrzeugführers durch die Behörde bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.01.1999 - 12 M 396/99
Es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. Senat, Beschl. v. 9.12.1998 - 12 M 5283/98 -) geklärt, dass nach § 31a Abs. 1 StVZO die Verkehrsbehörde die Führung eines Fahrtenbuches dann anordnen darf, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich gewesen ist, wobei die Behörden zur Ermittlung des Täters nur angemessene, zumutbare und erfolgversprechende Maßnahmen unternehmen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, wahllos weitere Ermittlungen anzustellen, wenn der Fahrzeughalter es ablehnt, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.11.1998 - 10 S 2625/98 -, zfs 1999, 39, m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des BVerwG).
- OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 12 L 669/99
Fahrtenbuch; Ermittlung; Ermittlung, zureichende; Fahrtenbuch; Gefährdung, …
Es ist ihr nicht zuzumuten, wahllos weitere Ermittlungen anzustellen, wenn der Fahrzeughalter es ablehnt, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken (ständige Senatsrechtsprechung, s. z.B. den Senatsbeschl. v. 26.1.1999 - 12 M 396/99 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.11.1998 - 10 S 2625/98 -, zfs 1999, 39 sowie die vom Verwaltungsgericht auf S. 6 des Urteils angegebenen Zitate aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).